Welche Leistungen deckt eine Hundekrankenversicherung?
Nur das beste Futter, liebevolle Pflege und trotzdem krank – weil ein perfektes Hundeleben nun mal keine Garantie für den Gesundheitszustand des Vierbeiners gibt. Irgendwann muss jeder Hund abseits der Impfungen zum Tierarzt und sich behandeln lassen. Die Hundekrankenversicherung übernimmt dabei die Rechnung, so dass Herrchen und Frauchen nichts dazu zahlen müssen.
Viele Hunde, viele Krankheiten
Es gibt eine ganze Reihe von „typischen“ Hundekrankheiten, die sich heute durch die Populationen ziehen. Unter schmerzhaften Blasensteinen leiden besonders Terrier und Bulldoggen. Jeder zehnte Hund hat zudem Herzprobleme, zu denen Herzklappenerkrankungen und Herzmuskelerkrankungen zählen. Auch Magen-Darm-Erkrankungen sind bei Hunden nicht selten und reichen von Nahrungsunverträglichkeiten bis hin zur schmerzhaften Colitis. Ein schnelles Handeln ist bei Nieren- und Tumorerkrankungen gefragt, die rechtzeitig erkannt, oftmals erfolgreich tierärztlich behandelt werden können. Zu diesen Hundekrankheiten gesellen sich auch die kleinen Probleme des Alltags, die von störrischen Futterverweigerern bis hin zu lästigen Flöhen im Fell gehen.
Die Hundekrankenversicherung übernimmt die Rechnung
Herrchen und Frauchen wissen: Der Tierarztbesuch kostet eine ganze Stange Geld. Die Hundekrankenversicherung kommt für die Kosten der ambulanten und stationären Behandlung auf. Und das bei vielen Anbietern sogar zu 100 %, so dass Herrchen und Frauchen bis zu einer evtl. festgelegten Leistungsgrenze nichts dazu zahlen müssen. Auch Arzneimittel, die Unterbringungskosten der Tierklinik, diagnostische Verfahren wie Ultraschall, physikalische Therapien und homöopathische Behandlungen gehören meist natürlich zum Leistungsumfang der Hundekrankenversicherung. Dabei kann sich Bello seinen Tierarzt oder die Tierklinik frei aussuchen. Das nennt sich gut versichert.
Der Vorsorgeschutz für Hunde – bei vielen Anbietern ebenfalls im Leistungsumfang
Dem Hund fehlt es an nichts und er tollt überschwänglich draußen herum? Dann dürfen sich Herrchen und Frauchen über ihr gesundes Tier freuen. Um einen regelmäßigen Tierarztbesuch kommen aber auch die gesündesten Hunde nicht herum, wenn es heißt, sich die nächste Impfung abzuholen. Auch Wurmkuren werden regelmäßig empfohlen und sind beim Tierarzt erhältlich. Der Vorsorgeschutz kümmert sich um all diese Vorsorgeleistungen und übernimmt die Tierarztrechnung, sofern er denn im Leistungsumfang der Hundekrankenversicherung enthalten ist.
Gleiches gilt übrigens für Impfungen. Zu den wichtigsten Impfungen für Hunde zählt die Tollwutimpfung. Um eine Impfung gegen Tollwut, die meist von Füchsen übertragen wird, kommt kein Hund herum. Zu den weiteren Impfungen gegen typische Hundeerkrankungen zählen Staupe, Leberentzündung, Leptospirose, Parvovirose und Zwingerhusten. Bei einem Tierarztbesuch zur Impfung empfiehlt sich auch gleich ein Gesundheitscheck, bei dem der Hund einmal von der Schnauze bis zum Schwanz untersucht wird.
Wenn Herrchen und Frauchen einen Vorsorgeschutz abgeschlossen haben, bekommt der Hund alle Impfungen, Wurmkuren, Flohmittel, Zeckenmittel und den Gesundheitscheck (evtl. bis zu einer gewissen Grenze) von der Hundekrankenversicherung bezahlt. Teilweise ist der Vorsorgeschutz jedoch nur zusammen mit anderen Policen und/oder Leistungen des Anbieters in Kombination buchbar. Die Zusatzleistung kostet dann einen monatlichen Aufschlag und deckt alle üblichen Impfungen, Wurmkuren und Parasitenmittel sowie den Gesundheitscheck ab. Den Tierarzt oder die Tierklinik darf sich der Versicherte natürlich auch zur Vorsorge selbst aussuchen und sich für einen Mediziner seiner Wahl entscheiden.
Vorsicht Gebührenordnung!
Zu beachten beim Abschluss einer Hundekrankenversicherung ist außerdem, ob diese alle Leistungen – unabhängig der zugrunde liegenden Gebührenordnung beim Tierarzt – übernimmt. Es gibt immer noch Versicherer, die lediglich Leistungen übernehmen bzw. erstatten, die nach dem einfachen Satz der Gebührenordnung berechnet werden. Wer hier sicher gehen will, dass auch wirklich alles übernommen wird, der sollte eine Police wählen, bei der die Gebührenordnung des Tierarztes keine Rolle spielt oder zumindest bis zum vierfachen Satz der Gebührenordung erstattet.
Doch was ist diese Gebührenordnung überhaupt?
Tierärzte bzw. Tierkliniken stellen ihre Leistungen anhand der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) in Rechnung. Die GOT ist eine deutsche Verordnung der Bundesregierung und für jeden praktizierenden Tierarzt bindend. Sie enthält feste Berechnungssätze, nach denen die Leistungen des Veterinärmediziners abgerechnet werden. Sämtliche erbrachten Leistungen von der Eingangsuntersuchung über Diagnoseverfahren, die Behandlung bis hin zu verwendeten Materialien dürfen in Rechnung gestellt werden.
Abrechnung nach 1-fachem, 2-fachem, 3-fachem oder 4-fachen Satz der GOT
Ihre Tierarzt-Praxis kann bei der Leistungsaufstellung zwischen dem 1-fachen bis 4-fachen Gebührensatz frei wählen. Erkundigen Sie sich im Vorfeld bei Ihrem Tierarzt, nach welchem GOT-Satz er abrechnet. Welcher Satz Anwendung findet, entscheidet der Praxisinhaber. Dabei sind zu berücksichtigen die Tageszeit bzw. der Zeitaufwand für die jeweilige Leistung, die Qualifikation des Personals, Lage und Ausstattung der Praxisräume, Leistungsangebot und technische Möglichkeiten der Praxis, sonstiger Service, wie Sprechstundenangebot, Erreichbarkeit in Notfällen etc. Die Auswahl des GOT-Gebührensatzes erfolgt je nach Schwierigkeitsgrad, Zeitaufwand und sogar regionalen Unterschieden. So kann es z. B. sein, dass Sie für die gleiche Behandlung Ihres Hundes in der Stadt weniger zahlen als auf dem Land. Die besonderen Behandlungsumstände im Einzelfall entscheiden also darüber, ob der Veterinär den ein- oder mehrfachen Satz der GOT berechnet.
Kann ich eine Rechnung verlangen? Was darf der Tierarzt nach GOT zusätzlich berechnen?
Die GOT fordert nicht, dass Ihr Tierarzt eine Rechnung schreiben muss. Dazu ist er nur verpflichtet, wenn Sie als Hundehalter dies ausdrücklich verlangen. Stellt er eine Rechnung aus, sollte das Dokument mindestens enthalten:
- Datum
- Tierart
- Diagnose / Befund
- Berechnete Leistung
- Rechnungsbetrag
- Arzneimittel
- Verbrauchsmaterial wie z. B. Einmalspritzen, Kanülen, Tupfer, Nahtmaterial
- Mehrwertsteuer
Sie können vom Tierarzt verlangen, dass er die Rechnung noch weiter aufgliedert (einige Versicherungen fordern dies). Auch verwendete Medikamente sollte der Tierarzt auf Ihren Wunsch hin vermerken. Beachten Sie bei den Preisangaben, dass in der Regel weitere Kosten für Voruntersuchungen, Barauslagen für Laborleistungen, Versandkosten für Laboreinsendungen (zum Beispiel zur Gewebe- oder Blutanalyse), Portokosten und Telefonkosten für Befunderklärung, Fahrtkosten für Hausbesuche, Medikamente und OP-Materialien hinzukommen! Auch können bei einer länger als üblich andauernden Behandlung Mehrkosten entstehen. Laut GOT beträgt die dafür angesetzte Zeitgebühr 16,00 Euro pro 15 Minuten nach dem 1-fachen Satz der GOT. Das gilt auch für Naturheilverfahren und in der Verhaltenstherapie.
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