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Hundekrankenversicherung vs. Hunde-OP-Versicherung: Die Unterschiede

Die Hundeversicherung allgemein beinhaltet verschiedene Versicherungen, die man für den Hund abschließen kann. Diese Versicherungen sichern den Hundehalter gegen finanzielle Schäden ab, die aufgrund unterschiedlicher Ursachen entstehen können. Man kann die Hundeversicherungen in verschiedene Arten von Versicherungen einteilen. Dieses sind in erster Linie die Hundehaftpflichtversicherung, die Hunde-OP-Versicherung und die Hundekrankenversicherung. Grundsätzlich ist es bei den Hundeversicherungen also so, dass nicht der Mensch die versicherte Person ist, sondern der Hund das versicherte „Subjekt“. Selbstverständlich bleibt der Hundehalter Vertragspartner des Versicherungsunternehmens und somit Versicherungsnehmer.

Hundekrankenversicherung vs. Hunde-OP-Versicherung

Hundekrankenversicherung vs. Hunde-OP-Versicherung

Während man über die Krankenversicherung für Hunde geteilter Meinung sein kann, ob diese nun sinnvoll ist oder nicht, steht dieses bei der Hundehaftpflicht außer Frage. Diese Versicherung ist für jeden Hundehalter im Grunde genauso wichtig, wie die Privathaftpflichtversicherung, die natürlich auch jeder Bürger haben sollte. Das liegt in erster Linie an der Tatsache, dass der Hund genauso große Schäden wie der Mensch verursachen kann, somit das finanzielle Risiko für den Hundehalter also nicht geringer ist, als wenn dieser selbst einen Schaden verursachen würde.

Worauf achten ?

Während die Sinn-Frage bei der Hundehaftpflicht eindeutig zu klären ist, ist dieses bei der Hundekrankenversicherung schon schwieriger. Hier muss im Grunde jeder Hundehalter für sich selber entscheiden, ob er sich für oder gegen diesen Schutz entscheidet. Wenn man sich unsicher ist, stellt oftmals die Hunde-OP-Versicherung einen guten Kompromiss und eine Lösung dar. Dieses spezielle Versicherung übernimmt die Behandlungskosten, wenn der Hund vom Tierarzt aufgrund einer Erkrankung operiert werden muss. Der Beitrag zur Versicherung ist auf der einen Seite deutlich geringer als der Beitrag zu einer Vollkrankenversicherung für den Hund wäre. Auf der anderen Seite stellen aber gerade die Operationen einen sehr hohen Kostenfaktor für den Hundehalter dar, sodass diese Art der Hundeversicherung im Grunde eine sehr gutes Preis-Leistungsverhältnis aufzuweisen hat. Für die Hundekrankenversicherung als Vollversicherung kann man sich entscheiden, wenn man den größten möglichen Rundumschutz haben möchte.

Die Hunde-OP-Versicherung

Die Hunde-OP-Versicherung fällt ebenfalls in den Bereich der Hundeversicherung. Es handelt sich dabei um eine spezielle Art von Krankenversicherung für den Hund, wobei allerdings ein eingeschränktes Leistungsspektrum besteht. Grundsätzlich kann sich der Hundehalter im Bereich der Hundekrankenversicherung zwischen zwei Typen entscheiden, nämlich zwischen der Hunde-Krankenvollversicherung und der Hunde-OP-Versicherung. Diese zuletzt genannte Versicherung erstattet dann die Kosten für die Behandlung beim Tierarzt oder auch in einer Tierklinik, wenn medizinisch zu begründen ist, dass der Hund operiert werden muss. Dieses kann zum Beispiel bei Knochenbrüchen, Organschäden oder Tumoren der Fall sein. Die Hunde-OP-Versicherung würde nun die Kosten für die erfolgte Operation am Hund übernehmen, und zwar in der Regel auch vollständig ohne Betragsbegrenzung. Da die Kosten für eine Operation, je nach Schwere der Erkrankung und Komplexität der OP mitunter viele hundert Euro betragen können, ist es sicherlich für viele Hundehalter überlegenswert, eine solche Versicherung abzuschließen.

Die Beitragsberechnung

Der Beitrag zur Hunde-OP-Versicherung wird normalerweise auf ähnliche Weise berechnet, wie es im humanen Bereich bei der privaten Krankenversicherung des Menschen der Fall ist. Es spielt das Lebensalter des Hundes eine große Rolle, die Rasse und auch bereits bestehende Erkrankungen werden natürlich berücksichtigt, wenn es um die Höhe der Versicherungsprämie zur Hunde-OP-Versicherung geht. Grundsätzlich kann man von einem durchschnittlich zu zahlenden Beitrag von monatlich zwischen 15 – 30 Euro ausgehen. Durch eine mögliche Selbstbeteiligung für jeden Versicherungsfall hat man oftmals die Alternative, den zu zahlenden Beitrag noch ein wenig zu reduzieren. Im Vergleich zur Hundekrankenversicherung als Vollversicherung zahlt die Hunde-OP-Versicherung allerdings im Normalfall alle Kosten, die mit der Operation zusammen hängen, auch die Kosten für die Nachbehandlung, während es bei der Vollkrankenversicherung oftmals Höchstgrenzen gibt, die erstattet werden.

Die Hundekrankenversicherung

Die Hundekrankenversicherung als Vollkrankenversicherung für den Hund bietet einen noch weitergehenden Schutz als die reine Hunde-OP-Versicherung. Während man bei der Hunde-OP-Versicherung nur die Kosten für eine Operation des Hundes erstattet bekommt, leistet die Hundekrankenversicherung als Vollversicherung auch eine finanzielle Unterstützung bei allen anderen Arten von Behandlungen des Hundes. Einzige Voraussetzung ist nur, dass die Behandlung aus medizinisch notwendigen Gründen vorgenommen wird.

Dennoch muss man bei der Hundekrankenversicherung erwähnen, dass selten in unbegrenzter Höhe die Kosten übernommen werden. Es gibt in diesem Bereich im Grunde zwei verschiedene Systeme. Während man bei dem einen Anbieter von Hundekrankenversicherungen stets zum Beispiel „nur“ 80 Prozent aller Behandlungskosten vom Versicherer erstattet bekommt, begleicht der andere Anbieter alle Kosten bis zu einem bestimmten Höchstbetrag im Jahr. Darüber hinaus muss der Hundehalter dann alle Kosten alleine tragen. Man sollte sich daher also genau über den jeweiligen Tarif informieren, bevor man sich für einen Anbieter entscheidet.

Volle Kostenübernahme?

Neben den Kosten für eine Operation, die natürlich im Rahmen der Krankenvollversicherung für den Hund (Premium Tierversicherung) ebenfalls wie bei der speziellen Hunde-OP-Versicherung erstattet werden, übernimmt die Hundekrankenversicherung auch die Kosten für alle ambulanten Behandlungen beim Tierarzt, für empfohlene Schutzimpfungen, und in der Regel auch für Vorsorgeuntersuchungen und Prophylaxebehandlungen, wie zum Beispiel das Entfernen von Zahnstein. Aufgrund des umfangreicheren Schutzes ist der Beitrag zur Krankenvollversicherung für den Hund auch deutlich höher, in der Regel im Durchschnitt doppelt so hoch, wie bei der reinen Hunde-OP-Versicherung. Man kann hier, wiederum nach Alter, Gesundheitszustand und Rasse des Hundes differenziert, von monatlich 25 – 60 Euro ausgehen. Bei einem zu zahlenden Beitrag von bis zu 1.200 Euro im Jahr ist es natürlich schon eine Überlegung vieler Hundehalter, ob sie diese Art von Vollschutz nutzen möchten. Zumindest hat man auch bei dieser Krankenvollversicherung die Möglichkeit, durch einen Selbstbeteiligungs-Anteil den Beitrag etwas zu reduzieren.

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